20.02.2024

Dürfen alle Vorarlberger Gemeinden bald selbst Radarfallen aufstellen?

Die Datenschutzbehörde hat 2008 entschieden, dass Gemeinden ohne eigene Sicherheitswache keine Radaranlagen betreiben dürfen. Dies soll sich nun mit einer geplanten StVO-Novelle ändern und 89 Vorarlberger Gemeinden die Möglichkeit geben, Radarfallen aufzustellen.

Das Land begrüßt diese Maßnahme im Sinne der Verkehrssicherheit. Die Datenschutzbehörde hat bereits vor 12 Jahren entschieden, dass Gemeinden ohne eigene Sicherheitswache keine Radaranlagen betreiben dürfen. Diese Entscheidung beruht auf der fehlenden Rechtsgrundlage für das Sammeln der dazugehörigen Daten. Seitdem ist es nur noch der Bundespolizei erlaubt, Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen. Doch nun soll sich dies mit einer geplanten StVO-Novelle ändern, wie der ORF Vorarlberg berichtet.

Bisher durften nur neun Gemeinden Radarfallen aufstellen

Bisher durften nur neun Vorarlberger Gemeinden, nämlich Bludenz, Bregenz, Dornbirn, Feldkirch, Götzis, Hard, Hohenems, Lustenau und Rankweil, Radarfallen aufstellen. Diese verfügen alle über eine eigene Stadt- beziehungsweise Gemeindepolizei, die die nötige Ermächtigung zum Datensammeln besitzen. Doch die geplante StVO-Novelle wird dies ändern und 89 weiteren Gemeinden die Möglichkeit geben, Radarfallen aufzustellen.

Land begrüßt geplante Änderung

Das Land begrüßt diese Maßnahme ausdrücklich und betont in einer Stellungnahme an den Bund, dass dies im Sinne der Verkehrssicherheit sei. Denn durch verstärkte Kontrollen der Geschwindigkeitsbeschränkungen könne die Verkehrssicherheit erhöht werden. Allerdings wird die Umsetzung der StVO-Novelle noch eine Verordnung auf Landesebene benötigen, die jedoch voraussichtlich nur eine Formsache sein wird.

Erlaubnis mit Bedingungen: Nicht überall dürfen Radaranlagen aufgestellt werden

Die geplante Änderung sieht vor, dass die Gemeinden ohne eigene Polizei nicht überall Radaranlagen aufstellen dürfen. Die Erlaubnis dazu wird das Land erteilen und dabei auf Unfallhäufungsstellen oder den Schutz von “schwachen Verkehrsteilnehmern” achten. Zudem wird das Land seine Zustimmung auf Gemeindestraßen beschränken können.

Mehr Einnahmen für das Land: 20 Prozent der Radarstrafen gehen an das Land

Zusätzlich zu den Verkehrsstrafen, die dem Straßenerhalter zustehen, wird das Land künftig auch an den Einnahmen aus Radarstrafen auf fix installierten Anlagen auf Gemeindestraßen beteiligt sein. Es erhält 20 Prozent der Einnahmen, um den Aufwand der Bezirkshauptmannschaften für das Einheben der Strafen auszugleichen.

Zusammenfassung:

  • Die Datenschutzbehörde hat 2008 entschieden, dass Gemeinden ohne eigene Sicherheitswache keine Radaranlagen betreiben dürfen.
  • Eine geplante StVO-Novelle soll 89 weiteren Vorarlberger Gemeinden die Möglichkeit geben, Radarfallen aufzustellen.
  • Das Land begrüßt diese Maßnahme im Sinne der Verkehrssicherheit und wird künftig auch an den Einnahmen aus Radarstrafen beteiligt sein.

(VOL.AT)