Der Verkehr auf Vorarlbergs Straßen soll effizienter und umweltfreundlicher werden. Daher unterstützen der Bund und das Land Vorarlberg Privatpersonen und auch Betriebe bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen und dazugehörigen Ladeinfrastruktur. Wie die Förderungen aussehen, was man dabei beachten sollte und andere wichtige Fragen rund um die E-Mobilitätsförderung haben wir für Sie beantwortet. So haben Sie alle Informationen auf einen Blick.

E-Mobilitätsförderung:
Das ist 2023 neu!

Dank der E-Mobilitätsoffensive des Klimaschutzministeriums werden Privatpersonen auch im Jahr 2023 bei der Anschaffung eines E-Autos mit 5.000 Euro unterstützt.

Ebenso werden weiterhin private Ladeinfrastrukturen (600 Euro für Wallboxen und 1.800 Euro für Gemeinschaftsanlagen) und E-Motorräder (1.900 Euro) gefördert.

Eine Änderung gibt es bei Plug-in-Hybriden: Bisher mussten diese 50 Kilometer rein elektrisch zurücklegen können, ab diesem Jahr müssen sie 60 Kilometer schaffen.

Bei Betrieben gibt es eine Schwerpunktverlagerung: Dank der Sachbezugsbefreiung, der Vorsteuerabzugsfähigkeit, dem Entfall der Normverbrauchsabgabe (NoVA) und dem Entfall der motorbezogenen Versicherungssteuer profitieren sie von mehreren steuerlichen Vorteilen. Ladeinfrastrukturen für Betriebe werden mit bis zu 30.000 Euro gefördert.

Wichtige Fragen zum Thema Förderungen

Gibt es Förderungen bei der Anschaffung eines E-Autos für Privatpersonen?
Ja. Aktuell gibt es ein Mobilitätspaket, das sich folgendermaßen zusammensetzt:

  • E-Mobilitätsbonus von 2.000 € der Automobilindustrie. Diese Förderung geben die Fahrzeugimporteure beim Kauf eines Elektrofahrzeuges unabhängig von zusätzlichen Nachlässen
  • E-Mobilitätsförderung von 3.000 € des Bundes aus Mitteln des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)

So können Privatpersonen beim Kauf eines E-Autos bis zu 5.000 € sparen. Für Ladestationen gibt es zusätzliche Fördergelder.
Was muss man als Privatperson bei einer Förderung beachten?
Es gibt einige Punkte, die man beachten muss, um eine Förderung zu erhalten. Generell gilt, dass die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit reinem Elektrobetrieb, Brennstoffzellenfahrzeugen, Plug-in-Hybridfahrzeugen und Elektrofahrzeugen mit Range Extender bzw. Reichweitenverlängerer gefördert wird.

Damit Sie eine Förderung für Ihr Elektrofahrzeug erhalten, muss der Autohändler beim Kauf des E-Autos einen E-Mobilitätsbonus in Höhe von 2.000 € gewähren. Dies muss auf der Rechnung ersichtlich sein – mit dem Informationstext „E-Mobilitätsbonus“.

Des Weiteren müssen die Fahrzeuge mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden und die Behaltefrist beträgt vier Jahre.

Geleaste PKW können ebenfalls von der Förderung profitieren. Hierbei muss man beachten, dass eine Depotzahlung bzw. eine Vorauszahlung vor Antragstellung erforderlich ist.
Welche Voraussetzungen für Förderungen gibt es?
Um die Förderungen in Anspruch zu nehmen, müssen einige Faktoren beachtet werden:

  • Auf der Fahrzeug-Rechnung muss der Vermerk „E-Mobilitätsbonusanteil“ hinterlegt sein.
  • Das Fahrzeug muss im Inland angemeldet werden.
  • Der maximale Brutto-Listenpreis (ohne Sonderausstattung) darf 60.000 € nicht überschreiten.
  • Es muss ein Nachweis über den Einsatz von Strom aus 100 % erneuerbaren Energieträgern bzw. Ökostrom erbracht werden.
  • Zum Zeitpunkt der Antragsstellung darf die Rechnung nicht älter als sechs Monate sein.
  • Die rein elektrische Reichweite darf 50 km nicht unterschreiten.
  • Gebrauchte Fahrzeuge werden nicht gefördert. Es werden nur Neuwagen bzw. Vorführwagen oder Fahrzeuge mit Tageszulassung gefördert.
  • Vorführ-, Service-, Funktions- oder Jungwägen sind förderfähig, wenn das Elektrofahrzeug nur beim Autohändler zugelassen war. Die Erstzulassung darf zudem nicht länger als zwölf Monate zurückliegen und der Händler darf die Förderung nicht bezogen haben.
Welche Fördergegenstände gibt es und wie hoch sind die Förderungen?
Verschiedene Elektrofahrzeuge und Lade-Möglichkeiten werden unterschiedlich gefördert. Ein kleiner Überblick:



Wie bekomme ich eine Förderung?
Die Einreichung für die Förderaktion „E-Mobilität für Private“ verläuft in einem zweistufigen Verfahren:
  • Schritt 1: Registrierung
  • Schritt 2: Antragstellung

Als erstes sollten Sie sich über Ihr Wunschfahrzeug und die Lieferzeit informieren. Anschließen sollten Sie prüfen, ob ausreichend Förderbudget vorhanden ist. Wenn die Lieferung und Zulassung Ihres Elektrofahrzeuges innerhalb von 24 Wochen gesichert ist, können Sie das zweistufige Förderverfahren starten:

Schritt 1: Registrieren Sie Ihr Fahrzeug auf der Online-Plattform. Nach der Fahrzeug-Registrierung muss das E-Auto innerhalb von 24 Wochen übernommen, bezahlt und zugelassen sein. Planen Sie daher einen Zeitpuffer ein.

Für die Registrierung benötigen Sie folgende Daten:
  • Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum
  • Adresse
  • E-Mail-Adresse
  • Projektdaten wie Art des Elektrofahrzeugs, voraussichtliches Lieferdatum usw.

Schritt 2: Nach der Registrierung (Erhalt der Bestätigungs-E-Mail) und dem PKW-Kauf können Sie einen Antrag stellen. Dies erfolgt ausschließlich online über einen persönlichen Link zur Online-Plattform. Zu diesem Zeitpunkt muss das E-Auto übernommen, bezahlt und zugelassen sein.

Für die Antragsstellung werden folgende Angaben benötigt:
  • IBAN
  • Projektdaten wie Kennzeichen lt. Zulassungsschein, Zulassungsdatum usw.

Welche Dokumente genau eingereicht werden müssen, erfahren Sie im Leitfaden für E-Mobilität für Private. Nach Prüfung der Unterlagen und Genehmigung durch den Klima- und Energiefonds erfolgt die Auszahlung der Förderung.
Welche Fahrzeuge werden nicht gefördert?
Es gibt auch E-Fahrzeuge, die nicht von der Förderaktion betroffen sind:

  • Vollhybridfahrzeuge
  • Hybridfahrzeuge mit Dieselantrieb
  • Gebrauchtfahrzeuge
  • Neuwagen, deren Rechnungsdatum älter als sechs Monate ist
  • Fahrzeuge, deren Brutto-Anschaffungswert über 60.000 € beträgt
  • Fahrzeuge, deren elektrische Reichweite unter 50 km liegt
  • Fahrzeuge, bei denen zu geringe Leasingzahlungen getätigt werden
Ich nutze mein Elektrofahrzeug privat als auch gewerblich: Stelle ich nun den Antrag als Betrieb oder als Privatperson?
Die Förderaktion E-Mobilität für Private gilt nur, wenn die Rechnung auf eine Privatperson ausgestellt ist. Für Betriebe gibt es eigene Förderaktionen.
Kann ich für mein Fahrzeug sowohl bei der privaten als auch betrieblichen Förderaktion eine Förderung beantragen?
Nein, Sie können entweder einen Antrag für die private oder betriebliche Förderaktion stellen.
Wird auch die Anschaffung einer Ladestation gefördert?
Ja. Auch Ladestationen, Wallboxen (Elektroauto-Ladegeräte) und Ladekabel können gefördert werden.
Kann eine gemietete Wallbox gefördert werden?
Nein, eine gemietete Wallbox wird nicht gefördert.
Können Ladesäulen gefördert werden?
Ja, auch Ladesäulen können so wie Wallboxen gefördert werden.
Werden auch mobile Ladeboxen gefördert?
Ja. Mobile Ladeboxen wie auch intelligente Ladekabel können gefördert werden.
Wenn ich ein Elektro-Fahrzeug im Ausland kaufe und dann selbst importiere, kann ich dann eine Förderung beantragen?
Ja. Wenn Sie bei einem Händler im Ausland das Elektroauto kaufen und nach Österreich importieren, können Sie eine Förderung bekommen. Wichtig ist, dass auf der Rechnung der Informationstext „E-Mobilitätsbonus“ vermerkt ist und der geförderte Bonus vom ausländischen Händler in korrekter Höhe gewährt sowie als „E-Mobilitätsbonus“ bezeichnet wurde.
Kann man mehrere Förderungsanträge stellen?
Ja, eine Person kann mehrere Förderungsanträge einbringen.
Ich habe mein E-Auto noch nicht gekauft: Wann muss ich mein Elektrofahrzeug für die Förderung registrieren und wann muss ich den Antrag stellen?
Sobald man sich für die Förderung registriert, muss man innerhalb von 24 Wochen das E-Auto bekommen, bezahlt und zugelassen haben. Erst nach der abgeschlossenen Registrierung, Anschaffung, Bezahlung und Zulassung des Elektroautos liegen die nötigen Dokumente für die Antragstellung vor.
Ich habe bereits ein E-Auto gekauft: Kann ich dafür rückwirkend noch eine Förderung beantragen?
Jein, nur wenn das Rechnungsdatum zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als sechs Monate ist.
Mein Händler gewährt mir keinen E-Mobilitätsbonus in der erforderlichen Höhe. Kann ich trotzdem eine Förderung erhalten?
Nein. Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Händler den E-Mobilitätsbonus in der erforderlichen Höhe gewährt und der vollständige Text für den E-Mobilitätsbonus auf der Rechnung angeführt wird
Ist die Auszahlung der Förderung mit Verpflichtungen verbunden?
Das E-Auto muss mindestens vier Jahre in Betrieb sein und mit Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. Dies wird stichprobenartig von der Abwicklungsstelle kontrolliert. Wenn das Fahrzeug innerhalb der vier Jahre Behaltefrist außer Betrieb genommen wird, beispielsweise durch einen Unfall, muss dies der KPC (Kommunalkredit Public Consulting) gemeldet werden.
Kann ich mein Elektrofahrzeug innerhalb der Behaltefrist (vier Jahre) verkaufen?
Im Einzelfall kann das E-Auto vorzeitig weiterverkauft werden. Dafür muss die neue Käuferin bzw. der neue Käufer eine Eintrittserklärung in den Förderungsvertrag und die Verkäuferin bzw. der Verkäufer eine Verzichtserklärung unterschreiben. Dafür sollte man sich rechtzeitig an die Mitarbeitenden der KPC wenden.
Gibt es auch Förderungen vom Land Vorarlberg?
Im Rahmen verschiedenster Förderungsrichtlinien gewährt das Land Vorarlberg zusätzliche Unterstützung für den Ausbau der Elektromobilität. So werden im Jahr 2021 folgende Maßnahmen gefördert:

  • E-Ladeinfrastruktur für bestehende Wohnanlagen und Mehrfamilienhäuser
  • E-Autos im öffentlichen Interesse (Carsharing, für Bauhöfe, im Rahmen eines Taxigewerbes, usw.)
  • Elektrofahrzeuge wie E-Kleinbusse oder leichte E-Nutzfahrzeuge für Unternehmen und Vereine

Die Förderhöhe beträgt maximal 2.500 € für ein neues Elektrofahrzeug und 1.500 € für einen Gebrauchtwagen.

Hinweis: Die Gemeinde Lustenau fördert auch den Kauf von Elektro-Lastenfahrräder mit 600 €. Damit Sie diese Förderung beantragen können, muss das Lastenfahrrad bei einem Lustenauer Händler gekauft werden.

Alle Förderbedingungen, -höhen und Antragsformulare finden Sie auf der Seite des Landes Vorarlberg.
Gilt die Förderaktion auch für Betriebe?
Für Betriebe gibt es eine eigene Förderaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und der Automobilhändler. So werden auch Betriebe – ähnlich wie Privatpersonen – bei der Anschaffung von Autos mit Elektro-, Brennstoffzellen- und Plug-In-Hybrid Antrieben wie auch Range Extender für die betriebliche Nutzung unterstützt.

Seit Februar gibt es auch Förderungen für leichte E-Nutzfahrzeuge der Klassen M1, M2 und N1.
Was wird bei der betrieblichen Förderung unterstützt?
Wie auch bei der Förderung von Privatpersonen wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit Elektro-, Brennstoffzellen- bzw. Plug-In-Hybrid Antrieben und Range Extender gefördert. Die E-Autos müssen allerdings betrieblich genutzt werden.
Welche Voraussetzungen für betriebliche Förderungen gibt es?
Ebenso wie bei Privatpersonen muss die Reichweite des Autos mindestens 50 km betragen, der Brutto-Listenpreis darf 60.000 Euro nicht überschreiten und der Strom muss von erneuerbaren Energieträgern stammen.