Der Verkehr auf Vorarlbergs Straßen soll effizienter und umweltfreundlicher werden. Daher unterstützen der Bund und das Land Vorarlberg Privatpersonen und auch Betriebe bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen und dazugehörigen Ladeinfrastruktur. Wie die Förderungen aussehen, was man dabei beachten sollte und andere wichtige Fragen rund um die E-Mobilitätsförderung haben wir für Sie beantwortet. So haben Sie alle Informationen auf einen Blick.
Gibt es Förderungen bei der Anschaffung eines E-Autos für Privatpersonen?
Ja. Aktuell gibt es ein Mobilitätspaket, das sich folgendermaßen zusammensetzt:
- E-Mobilitätsbonus von 2.000 € der Automobilindustrie. Diese Förderung geben die Fahrzeugimporteure beim Kauf eines Elektrofahrzeuges unabhängig von zusätzlichen Nachlässen
- E-Mobilitätsförderung von 3.000 € des Bundes aus Mitteln des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
So können Privatpersonen beim Kauf eines E-Autos bis zu 5.000 € sparen. Für Ladestationen gibt es zusätzliche Fördergelder.
Was muss man als Privatperson bei einer Förderung beachten?
Es gibt einige Punkte, die man beachten muss, um eine Förderung zu erhalten. Generell gilt, dass die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit reinem Elektrobetrieb, Brennstoffzellenfahrzeugen, Plug-in-Hybridfahrzeugen und Elektrofahrzeugen mit Range Extender bzw. Reichweitenverlängerer gefördert wird.
Damit Sie eine Förderung für Ihr Elektrofahrzeug erhalten, muss der Autohändler beim Kauf des E-Autos einen E-Mobilitätsbonus in Höhe von 2.000 € gewähren. Dies muss auf der Rechnung ersichtlich sein – mit dem Informationstext „E-Mobilitätsbonus“.
Des Weiteren müssen die Fahrzeuge mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden und die Behaltefrist beträgt vier Jahre.
Geleaste PKW können ebenfalls von der Förderung profitieren. Hierbei muss man beachten, dass eine Depotzahlung bzw. eine Vorauszahlung vor Antragstellung erforderlich ist.
Welche Voraussetzungen für Förderungen gibt es?
Um die Förderungen in Anspruch zu nehmen, müssen einige Faktoren beachtet werden:
- Auf der Fahrzeug-Rechnung muss der Vermerk „E-Mobilitätsbonusanteil“ hinterlegt sein.
- Das Fahrzeug muss im Inland angemeldet werden.
- Der maximale Brutto-Listenpreis (ohne Sonderausstattung) darf 60.000 € nicht überschreiten.
- Es muss ein Nachweis über den Einsatz von Strom aus 100 % erneuerbaren Energieträgern bzw. Ökostrom erbracht werden.
- Zum Zeitpunkt der Antragsstellung darf die Rechnung nicht älter als sechs Monate sein.
- Die rein elektrische Reichweite darf 50 km nicht unterschreiten.
- Gebrauchte Fahrzeuge werden nicht gefördert. Es werden nur Neuwagen bzw. Vorführwagen oder Fahrzeuge mit Tageszulassung gefördert.
- Vorführ-, Service-, Funktions- oder Jungwägen sind förderfähig, wenn das Elektrofahrzeug nur beim Autohändler zugelassen war. Die Erstzulassung darf zudem nicht länger als zwölf Monate zurückliegen und der Händler darf die Förderung nicht bezogen haben.
Wie bekomme ich eine Förderung?
Die Einreichung für die Förderaktion „E-Mobilität für Private“ verläuft in einem zweistufigen Verfahren:
- Schritt 1: Registrierung
- Schritt 2: Antragstellung
Als erstes sollten Sie sich über Ihr Wunschfahrzeug und die Lieferzeit informieren. Anschließen sollten Sie prüfen, ob ausreichend Förderbudget vorhanden ist. Wenn die Lieferung und Zulassung Ihres Elektrofahrzeuges innerhalb von 24 Wochen gesichert ist, können Sie das zweistufige Förderverfahren starten:
Schritt 1: Registrieren Sie Ihr Fahrzeug auf der
Online-Plattform. Nach der Fahrzeug-Registrierung muss das E-Auto innerhalb von 24 Wochen übernommen, bezahlt und zugelassen sein. Planen Sie daher einen Zeitpuffer ein.
Für die Registrierung benötigen Sie folgende Daten:
- Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum
- Adresse
- E-Mail-Adresse
- Projektdaten wie Art des Elektrofahrzeugs, voraussichtliches Lieferdatum usw.
Schritt 2: Nach der Registrierung (Erhalt der Bestätigungs-E-Mail) und dem PKW-Kauf können Sie einen Antrag stellen. Dies erfolgt ausschließlich online über einen persönlichen Link zur Online-Plattform. Zu diesem Zeitpunkt muss das E-Auto übernommen, bezahlt und zugelassen sein.
Für die Antragsstellung werden folgende Angaben benötigt:
- IBAN
- Projektdaten wie Kennzeichen lt. Zulassungsschein, Zulassungsdatum usw.
Welche Dokumente genau eingereicht werden müssen, erfahren Sie im
Leitfaden für E-Mobilität für Private. Nach Prüfung der Unterlagen und Genehmigung durch den Klima- und Energiefonds erfolgt die Auszahlung der Förderung.
Welche Fahrzeuge werden nicht gefördert?
Es gibt auch E-Fahrzeuge, die nicht von der Förderaktion betroffen sind:
- Vollhybridfahrzeuge
- Hybridfahrzeuge mit Dieselantrieb
- Gebrauchtfahrzeuge
- Neuwagen, deren Rechnungsdatum älter als sechs Monate ist
- Fahrzeuge, deren Brutto-Anschaffungswert über 60.000 € beträgt
- Fahrzeuge, deren elektrische Reichweite unter 50 km liegt
- Fahrzeuge, bei denen zu geringe Leasingzahlungen getätigt werden
Ist die Auszahlung der Förderung mit Verpflichtungen verbunden?
Das E-Auto muss mindestens vier Jahre in Betrieb sein und mit Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. Dies wird stichprobenartig von der Abwicklungsstelle kontrolliert. Wenn das Fahrzeug innerhalb der vier Jahre Behaltefrist außer Betrieb genommen wird, beispielsweise durch einen Unfall, muss dies der KPC (Kommunalkredit Public Consulting) gemeldet werden.
Gibt es auch Förderungen vom Land Vorarlberg?
Im Rahmen verschiedenster Förderungsrichtlinien gewährt das Land Vorarlberg zusätzliche Unterstützung für den Ausbau der Elektromobilität. So werden im Jahr 2021 folgende Maßnahmen gefördert:
- E-Ladeinfrastruktur für bestehende Wohnanlagen und Mehrfamilienhäuser
- E-Autos im öffentlichen Interesse (Carsharing, für Bauhöfe, im Rahmen eines Taxigewerbes, usw.)
- Elektrofahrzeuge wie E-Kleinbusse oder leichte E-Nutzfahrzeuge für Unternehmen und Vereine
Die Förderhöhe beträgt maximal 2.500 € für ein neues Elektrofahrzeug und 1.500 € für einen Gebrauchtwagen.
Hinweis: Die Gemeinde Lustenau fördert auch den Kauf von Elektro-Lastenfahrräder mit 600 €. Damit Sie diese Förderung beantragen können, muss das Lastenfahrrad bei einem Lustenauer Händler gekauft werden.
Alle Förderbedingungen, -höhen und Antragsformulare finden Sie auf der
Seite des Landes Vorarlberg.
Gilt die Förderaktion auch für Betriebe?
Für Betriebe gibt es eine eigene Förderaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und der Automobilhändler. So werden auch Betriebe – ähnlich wie Privatpersonen – bei der Anschaffung von Autos mit Elektro-, Brennstoffzellen- und Plug-In-Hybrid Antrieben wie auch Range Extender für die betriebliche Nutzung unterstützt.
Seit Februar gibt es auch Förderungen für leichte E-Nutzfahrzeuge der Klassen M1, M2 und N1.
Was wird bei der betrieblichen Förderung unterstützt?
Wie auch bei der Förderung von Privatpersonen wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit Elektro-, Brennstoffzellen- bzw. Plug-In-Hybrid Antrieben und Range Extender gefördert. Die E-Autos müssen allerdings betrieblich genutzt werden.