Der Verkehr auf Vorarlbergs Straßen soll effizienter und umweltfreundlicher werden, daher unterstützen der Bund und das Land Vorarlberg Privatpersonen und auch Betriebe bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur. Wie die Förderungen aussehen, was man dabei beachten sollte und andere wichtige Fragen rund um die E-Mobilitätsförderung haben wir für Sie beantwortet. So haben Sie alle Informationen auf einen Blick (Quelle: umweltfoerderung.at)
Förderungen von Fahrzeugen:
Zu beachten: Die Förderung ist auf 50% der Anschaffungskosten begrenzt. Bei geringeren Investitionskosten ist daher eine Reduzierung der angeführten Pauschalbeträge möglich. Voraussetzung für die Bundesförderung ist, dass beim Kauf des Fahrzeuges der E-Mobilitätsbonus vom Fahrzeughändler (Importeursanteil) gewährt wurde. Dieser Bonus muss gemeinsam mit dem nachstehenden Informationstext zur Förderaktion „E-Mobilität“ auf der Fahrzeugrechnung ausgewiesen und als „E-Mobilitätsbonus“ bezeichnet werden. Es muss nachgewiesen werden, dass die Fahrzeuge ausschließlich mit Strom oder Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.
Förderung von E-Ladeinfrastruktur:
Zu beachten: Alle Wallboxen sowie intelligente Ladekabel müssen über einen der Kommunikationsstandards OCPP oder Modbus verfügen. Alle Ladestationen müssen von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb installiert werden. Gemietete Wallboxen werden nicht gefördert. Bei dem E-Mobilitätsbonus gibt es keinen Importeursanteil.
Förderung für Betriebe:
Zu beachten: Es gibt bis zu 30.000 Euro Förderung für Betriebe.
Wie bekomme ich eine Förderung?
- Informieren Sie sich über Ihr Wunschfahrzeug und dessen Lieferzeit.
- Prüfen Sie das vorhandene Förderbudget. Wenn ausreichend Budget vorhanden ist und die Lieferung sowie Zulassung Ihres Wunschfahrzeugs innerhalb von 36 Wochen gesichert sind, können Sie das Förderverfahren starten.
- Registrieren Sie Ihr Fahrzeug einmalig. Das Fahrzeug muss innerhalb von 36 Wochen übernommen, bezahlt und zugelassen werden. Das Förderbudget ist nun für Sie reserviert.
- Stellen Sie den konkreten Förderantrag über die Online-Plattform, inklusive Übermittlung der Rechnungen und sonstiger Unterlagen. Folgen Sie hierzu den Anweisungen in der Registrierungs-E-Mail, die Sie nach der Registrierung erhalten haben.
- Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach der Prüfung Ihrer Antragsunterlagen und Genehmigung durch den Klima- und Energiefonds.
Welche E-PKWs werden gefördert?
Gefördert werden Fahrzeuge zur Personenbeförderung (Klasse M1) sowie zur Güterbeförderung (Klasse N1), sofern der E-Mobilitätsbonus durch den Händler oder die Händlerin in der korrekten Höhe gewährt wurde. Im Rahmen der Förderaktion sind folgende Elektro-Fahrzeugtypen förderfähig:
- Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb (BEV)
- Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV)
Fahrzeuge, deren Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) 60.000 Euro übersteigt, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Kann auch die Anschaffung von Ladeinfrastruktur gefördert werden?
Ja, die Anschaffung von kommunikationsfähiger Ladeinfrastruktur ist förderfähig. Zu den unterstützten Einrichtungen gehören:
- Wallboxen: Diese müssen fest installiert sein und direkt mit dem Stromnetz verbunden werden (ohne Stecker). Sie müssen eine der Kommunikationsschnittstellen OCPP oder Modbus unterstützen.
- Intelligente Ladekabel und mobile Wallboxen: Diese werden über einen Stecker mit dem Stromnetz verbunden. Für die Installation dieser Geräte können jedoch keine Kosten gefördert werden.
Was ist eine kommunikationsfähige Ladestation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage?
Eine kommunikationsfähige Ladestation in einem Mehrparteienhaus ist Teil einer sogenannten Gemeinschaftsanlage. Hierbei werden wichtige Merkmale berücksichtigt:
- Verbundsystem: Mehrere Ladestationen werden zu einem Netzwerk zusammengeschlossen, das flexibel erweitert werden kann.
- Lastmanagement: Die Anlage verfügt über ein Lastmanagement, um die Energieverteilung effizient zu steuern. Dies ist erforderlich, auch wenn zunächst nur ein Ladepunkt vorhanden ist.
- Erweiterbarkeit: Die Anlage muss erweiterbar sein. Eine einfache Nachrüstbarkeit reicht nicht aus; sie muss von Anfang an auf Erweiterungen ausgelegt sein.
- Integration: Alle zusätzlichen Wallboxen müssen in das bestehende Lastmanagement-System integrierbar sein, unabhängig vom System, über Kommunikationsschnittstellen wie OCPP oder Modbus.
- Installation und Nachweise: Für den Förderungsantrag ist eine Bestätigung des ausführenden Elektrofachbetriebs über die Installation einer erweiterbaren Gemeinschaftsanlage erforderlich.
Bitte beachten: Gemietete Wallboxen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Können Vorführfahrzeuge gefördert werden?
Ja, Vorführfahrzeuge können gefördert werden, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Das Fahrzeug war ausschließlich beim Autohaus zugelassen.
- Die Erstzulassung liegt nicht länger als 15 Monate zurück.
- Das Fahrzeug hat noch keine Förderung im Rahmen des Aktionspakets E-Mobilität des Bundes erhalten.
Welche Verpflichtung habe ich nach Auszahlung der Förderung?
Nach der Auszahlung der Förderung müssen das Fahrzeug oder die Ladeinfrastruktur mindestens vier Jahre in Betrieb gehalten und ausschließlich mit Strom oder Wasserstoff aus 100 % erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. Diese Verpflichtung wird von der Abwicklungsstelle stichprobenartig überprüft. Sollte das Fahrzeug oder die Ladeinfrastruktur vor Ablauf der vierjährigen Frist außer Betrieb genommen werden, beispielsweise aufgrund eines Totalschadens nach einem Unfall, muss dies der KPC schriftlich mit den entsprechenden Unterlagen gemeldet werden.
Was ist mit dem Informationstext zur Förderaktion E-Mobilität gemeint?
Voraussetzung für die Gewährung des E-Mobilitätsbonusanteils des Bundes ist die erfolgte Gewährung des E-Mobilitätsbonusanteils des Fahrzeughandels für die antragstellende Person beim Fahrzeugkauf (Bonusabzug auf der Rechnung).
Der E-Mobilitätsbonusanteil des Fahrzeughandels muss auf der Rechnung beim Fahrzeugkauf ergänzend zu den sonstigen in der Praxis gewährten Rabatten mit folgendem Informationstext separat ausgewiesen sein:
„Die E-Mobilitätsoffensive ist ein wichtiger Beitrag der österreichischen Bundesregierung für klimafreundliche Mobilität in Österreich. Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) gewährt gemeinsam mit den Automobilimporteuren und Zweiradimporteuren einen E-Mobilitätsbonus für E-Pkw, E-Nutzfahrzeuge und E-Zweiräder. Der E-Mobilitätsbonusanteil der Automobilimporteure und Zweiradimporteure wird unabhängig von etwaigen zusätzlichen Nachlässen von Importeuren beziehungsweise Handel für den Ankauf von E-Pkw, E-Nutzfahrzeugen und E-Zweirädern bewilligt und ist auf dieser Rechnung extra ausgewiesen. Der E-Mobilitätsbonusanteil des BMK für den Ankauf von E-Pkw, E-Nutzfahrzeugen und E-Zweirädern kann – sofern alle Voraussetzungen im Sinne der Förderaktion erfüllt sind – nach zuerst erfolgter Registrierung und anschließender Fördereinreichung bei der Abwicklungsstelle KPC (Kommunalkredit Public Consulting GmbH) unter www.umweltfoerderung.at zur Auszahlung gelangen. Der zum Betrieb erforderliche Strom beziehungsweise Wasserstoff muss nachweislich mit erneuerbaren Energieträgern produziert werden. Die Förderaktionen der E-Mobilitätsoffensive des BMK erfolgen im Rahmen des Klima- und Energiefonds und des klimaaktiv mobil Programms."