26.08.2021

Verbandskasten im Auto

Was alles zu beachten ist

Um im Notfall direkt vor Ort Hilfe leisten zu können, wird die passende Ausrüstung benötigt. Als Autofahrer sollten Sie deswegen regelmäßig daran denken, den Verbandkasten im Auto zu überprüfen. Wer als Verkehrsteilnehmer den Verbandkasten mitführen muss, welcher Inhalt hierbei Pflicht ist, und welche Sanktionen beim Verstoß gegen die Mitführpflicht drohen, erklären die Verkehrsexperten.

 

Wer muss den Verbandskasten dabei haben?

In jedem Kfz, also auch bei einspurigen, muss auf allen Fahrten ein Verbandzeug („Autoapotheke“, „Erste-Hilfe-Kasten“) mitgeführt werden, das zur Wundversorgung geeignet ist. Dieses muss in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt sein. Die Mitführpflicht trifft die Lenkerin/ den Lenker.

Die genannten Eigenschaften von Verbandszeug sind die gesetzlichen Mindestanforderungen. Es muss daher nicht verpflichtend der ÖNORM V 5101 entsprechen. Ein Mitführen von Verbandszeug nach dieser ÖNORM ist jedoch empfehlenswert, da es die wichtigsten Gegenstände für die Erstversorgung enthält.

 

Verfallsdatum

Wenn bei einzelnen oder allen Materialien das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, müssen diese Artikel ausgetauscht werden. Bei Überschreitung des Verfallsdatums entspricht der Inhalt des Verbandskastens nicht mehr den Mindestanforderungen, sodass das nicht ordnungsgemäße Erste-Hilfe-Material im Rahmen der Hauptuntersuchung als geringer Mangel eingestuft und bei einer Verkehrskontrolle mit einem Verwarnungsgeld sanktioniert werden kann.

 

Sanktionen

Wer keinen Verbandkasten mitführt, riskiert bei einer Verkehrskontrolle ebenfalls ein Verwarnungsgeld und bei der Hauptuntersuchung einen geringen Mangel.

 

 

 

(Quelle: D. Anzeiger März 2021)